USA-Reisende müssen darauf gefasst sein, dass der Zoll bei der Ein- oder Ausreise ihre Laptops untersucht und Daten herunterlädt. Geschäftsreisende sollten sehr vorsichtig mit den Daten auf ihren Rechnern umgehen und diese gegebenenfalls nicht mehr auf der Festplatte speichern.
Nach Angaben des Geschäftsreiseverbandes ACTE (Association of Corporate Travel Executives) können die US-Beamten jederzeit und ohne Angabe von Gründen Daten auf den Notebooks der Reisenden einsehen, herunterladen und sogar Geräte konfiszieren. Zwar bestünde die rechtliche Möglichkeit hierzu schon seit längerem, allerdings sei ACTE erst kürzlich von Travel Managern auf diese Praxis hingewiesen worden. Es seien Fälle bekannt, wo Notebooks erst nach einem Jahr wieder ausgehändigt wurden.
Laut Auskunft der US-Zollbehörde in Frankfurt werden Laptops von Reisenden nur dann geprüft, wenn den amerikanischen Behörden eindeutige Hinweise vorliegen, die eine Kontrolle notwendig machen. Dabei handelt es sich um Hinweise in Bezug auf Geldwäsche, Betrug, Kinderpornographie, anti-amerikanische Parolen und sonstige schwere Straftatbestände. Ohne begründeten Verdacht gegen den Passagier darf die Inspektion nicht vorgenommen werden. Falls es aufgrund von Falschinformationen doch vorkommen sollte, werden laut US-Zollbehörde die Daten nicht an dritte Personen weitergegeben oder in anderer Form verwendet. Auf dem Zollformular unterschreibt man zudem, dass sich solche Daten nicht auf dem eigenen Rechner befinden. Weitere Hinweise zur Einreise in die USA sind auf der Homepage von „US Customs and Border Protection“ unter www.customs.gov nachzulesen.
Um sicherzustellen, dass sensible Firmendaten nicht unberechtigt weitergegeben werden, gilt dennoch die Empfehlung, wichtige Daten nicht mehr auf dem Rechner sondern extern zu speichern.