Wichtige Informationen zur Einreise in die USA
Im Rahmen der so genannten „APIS final rule“ haben die USA ihre Einreisebestimmungen nochmals verschärft. Das „Department of Homeland Security“ hat ein Gesetz erlassen, das alle Fluggesellschaften verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste auf Flügen in die USA zu registrieren und an die US-Behörden zu übermitteln.
Seit dem 4. Oktober 2005 müssen folgende, nicht im Reisepass enthaltene Daten bereits vor Abflug an die US-Behörden übermittelt werden:
- Land des Hauptwohnsitzes
- Erste Adresse während des USA-Aufenthalts:
Straße, Hausnummer, Stadt, Provinz/Bundesland, Postleitzahl
Um in der Anfangsphase die Check-in- und Einsteige-Zeiten für Sie nicht zu verlängern und einen zeitgerechten Abflug zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Fluggast die erforderlichen Daten beim USA-Abflug-Gate schriftlich vorlegen kann. Zu diesem Zweck steht Ihnen hier ein Vordruck zum Download zur Verfügung.
Als erste Adresse in den USA kann die vollständige Hotel-Adresse angegeben werden. Fluggäste, die mit einem Kreuzfahrtschiff weiterreisen, sollten als erste Adresse den Namen des Schiffes sowie den US-Hafen angeben, an dem die Schiffsreise beginnt. Wird die Reise mit einem Mietwagen fortgesetzt, kann die vollständige Adresse der Mietwagen-Station angegeben werden.
Am Flughafen ist es erforderlich, dass sich der Fluggast direkt nach dem Check-in unverzüglich zum jeweiligen Gate begibt. Im Einsteige-Bereich stehen ihm dann Mitarbeiter zur Verfügung, die die notwendigen Daten registrieren.
Fluggäste, die diesen neuen Anforderungen nicht nachkommen, dürfen aufgrund der gesetzlichen Lage nicht in die USA einreisen!
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet.
Ziel der Fluggesellschaften ist, bereits im Jahr 2006 die Datenerfassung weitestgehend in den Reservierungsablauf zu integrieren.
US-Staatsbürger, Fluggäste, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind und Reisende, die sich in den USA im Transit in ein Drittland befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Maschinenlesbarer Kinderreisepass ab 26. Oktober 2006
Ab dem 26. Oktober 2006 wird der deutsche maschinenlesbare Kinderreisepass nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt, sofern er nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurde, da er keinen integrierten Chip mit Informationen der Personaldaten enthält. Vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellte Kinderreisepässe berechtigen nach wie vor zur visumfreien Einreise in die USA.
Da der von Deutschland ausgestellte Kinderreisepass keinen Chip haben wird, muss für Kinder, die ab dem Stichtag 26. Oktober 2006 in oder über die USA reisen und keinen maschinenlesbaren Kinderreisepass besitzen, entweder ein ePass oder ein US-Visum besorgt werden.
Visa Waiver Programm
Informationen über das Visa Waiver Programm sowie über die Anforderungen an Reisepässe zur Einreise in die USA finden Sie hier.