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Feuerzeugverbot auf USA-Flügen

Auf Flügen in die USA sowie innerhalb der USA ist das Mitführen eines einzelnen Feuerzeugs strafbar. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war die Liste der an Bord verbotenen, als Waffe nutzbaren Gegenstände drastisch erweitert worden. Verboten sind seitdem unter anderem auch kleinere Taschenmesser, Scheren, Nagelfeilen, Schraubenzieher und Rasierklingen, aber auch Baseball- und Golfschläger.

Im Allgemeinen umfassen die verbotenen Gegenstände Waffen, Explosivstoffe, Brandstoffe sowie auch Gegenstände, welche scheinbar harmlos sind, aber als Waffen verwendet werden können, sogenannte „Mehrzweck“-Gegenstände.

Sie dürfen diese Gegenstände nicht ohne Ermächtigung mit an die Sicherheitskontrollstellen bringen. Falls Sie einen verbotenen Artikel mit zur Sicherheitskontrolle bringen, können Sie strafrechtlich bzw. zivilrechtlich verfolgt werden oder werden zumindest gebeten, sich des Gegenstands zu entledigen. Ein sog. „Screener“, d.h. Durchsuchungsbeamter, bzw. ein Gesetzeshüter wird diese Entscheidung abhängig vom Gegenstand und den Umständen treffen. Der Grund dafür ist, dass es illegal ist, einen verbotenen Gegenstand zu einer Sicherheitskontrolle mitzubringen, auch wenn dies versehentlich geschieht. Ihr verbotener Gegenstand kann zur Verwendung in einer Untersuchung einbehalten und, falls nötig, als Beweismittel bei Ihrer strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Verfolgung verwendet werden.

Sofern vom Screener oder Gesetzeshüter genehmigt, dürfen Sie:

  • sich mit der Fluggesellschaft über mögliche Unterstützung bei der Unterbringung des verbotenen Gegenstandes im aufgegebenen Gepäck beraten
  • sich zu diesem Zeitpunkt mit dem verbotenen Gegenstand von der Sicherheitskontrolle entfernen
  • andere Vorkehrungen für den Gegenstand treffen, wie zum Beispiel ihn zu Ihrem Fahrzeug bringen, oder den Gegenstand freiwillig aufgeben.

Gegenstände, welche freiwillig aufgegeben werden, können nicht wiedererlangt werden und werden nicht an Sie zurückgegeben. Um die vollständige Liste und kompletten Bestimmungen einzusehen, klicken Sie bitte hier.

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